Wozu brauche ich bei einem Verkehrsunfall einen Anwalt, ist eine landläufig weit verbreitete Aussage.
„Weil dieser in der Regel nichts kostet und Vieles erreicht“, wäre also die richtige und den Kern der Wahrheit treffende Aussage.
Hierzu sollte man wissen, dass bei unverschuldeten Unfällen die Versicherung verpflichtet ist auch die Anwaltskosten zu übernehmen.
Grundsätzlich ist nur eine Vertretung durch einen Anwalt eine adäquat Aufstellung, um mit der Versicherungswirtschaft auf Augenhöhe zu kommunizieren.
Nur ein Anwalt bietet kompetente und engagierte Hilfe bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Die Haftpflichtversicherer regulieren zunehmend zögerlich oder bestreiten häufig unzutreffend ihre Eintrittspflicht. Ohne anwaltliche Vertretung erfolgt häufig keine adäquate Schadensregulierung !
Niemand sollte sich darauf verlassen, dass die Versicherung den Schaden im Sinne der Geschädigten reguliert. Versicherung verfolgen in erster Linie eigene Ziele, nämlich den Schaden so gering wie möglich zu halten, Kosten bei der Regulierung zu sparen, Unwissenheit der Geschädigten auszunutzen, wo immer sich die Gelegenheit bietet.
Hierbei kommen berechtigte Ansprüche mit hoher Wahrscheinlichkeit zu kurz. Es besteht die Gefahr, dass sich zum erlittenen Unfallschaden ein weiteren Schaden gesellt, nämlich ein Regulierungsschaden.
Skepsis ist vor allem geboten, wenn die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte praktische Abwicklung des Schadens anbietet. Bei dieser Schadenssteuerung durch die Haftpflichtversicherung besteht vielfach das Risiko, dass der Schaden auch gegen Interessen des Geschädigten so beseitigt wird, wie es die Versicherung für richtig hält.
Unabhängigen Berater (Anwalt und Sachverständiger) werden ausgeschaltet, so dass man nicht sein volles Recht erhält. Diese Gefahr besteht auch, wenn der eigene Versicherer anbietet, den durch einen Dritten am Kfz angerichteten Schaden zu übernehmen, häufig weil auch der Gegner bei dieser Versicherung versichert ist.
Wichtig ist bei einem Unfall stets das Bewahren eines kühlen Kopfes. Kommt die Polizei nicht zur Unfallaufnahme (was bei Blechschäden die Regel ist), sollte man selbst Beweise sichern, Adressen von potentiellen Zeugen aufschreiben, eventuell die Unfallstelle mit der (Handy)Kamera dokumentieren und auf gar keinen Fall irgendwelche Schuldanerkenntnisse unterschreiben oder Bußgelder bezahlen.
Ist man beim Unfall verletzt worden, sollte sich umgehend ein Arzt der Verletzungen annehmen um Art und Umfang dieser dokumentieren zu können. Selbst wenn die Schmerzen sich erst ein oder mehrere Tage nach dem Unfall einstellen, sollten man nicht zögern, den Arzt zu konsultieren. Nur so kann eine Verletzung dokumentiert werden, die zu einer Schmerzensgeldforderung führt.
Man hat in jedem Fall das Recht, sofort einen Rechtsanwalt seines Vertrauens einzuschalten.
Dieser sollte sofort nach dem Unfall beauftragt werden, damit er alles Erforderliche veranlassen kann. Soweit die Forderung gegen die gegnerische Versicherung berechtigt ist, muss diese auch die Kosten des Rechtsanwaltes in voller Höhe übernehmen. Aber auch bei teilweisen Obsiegen, bringt ein Anwalt oft mehr als dieser kostet.
Bei allen materiellen Schäden sollte also ein Unfall zumindest finanziell kein Beinbruch sein.
Anwaltskanzlei Wetzel, Würzburger Str. 22, 63619 Bad Orb, Tel: 06052-2071
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